Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 19 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
Stand: 31.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/19#abs-1 (1) Mit Beginn der Auslegung der Pläne im Internet im Rahmen des Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen oder er ihnen zugänglich gemacht wird, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu deren Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnehmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen (§ 74 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/19#abs-2 (2) Dauert die Veränderungssperre über vier Jahre, können die Eigentümer für die dadurch entstandenen Vermögensnachteile Entschädigung verlangen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEG%201994/19#abs-3 (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 steht dem Träger des Vorhabens an den betroffenen Flächen ein Vorkaufsrecht zu.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 19 AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Bayern, 04.08.2022 – 22 A 20.40012Zitiert von 10
- OVG Niedersachsen, 28.08.2018 – 7 KS 108/16Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 22.06.2007 – 9 K 853/07
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 – 5 S 2257/05Erfolglose Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Fildertunnel beim Bahnprojekt Stuttgart 21 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 – 5 S 596/05Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 – 5 S 847/05Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Stuttgart, 07.03.2023 – 2 K 399/22
- OVG Schleswig, 28.08.2020 – 1 MR 4/20Zitiert von 8
- BVerwG, 06.09.2018 – 3 A 11/15Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld; Gemeinde kann Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche verlangenZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 AEG 1994 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 19 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409)
BGBl. 2023 I Nr. 409
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.